Leopoldshöhe

Kein Urteil im Untreue-Prozess
Ehemaliger Hauptamtsleiter ließ Erklärung verlesen

Leopoldshöhe/Lemgo. Kein Urteil im Prozess gegen den ehemaligen Hauptamtsleiter der Gemeinde Leopoldshöhe. In 11 Anklagepunkten wird dem Oberverwaltungsrat Betrug beziehungsweise Untreue im Amt vorgeworfen. Durch seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Martin Lindemann aus Bielefeld, ließ der vom Dienst suspendierte Beamt eine Erklärung zu allen Anklagepunkten verlesen.
In der über drei Seiten langen Anklageschrift heißt es, dass Frank G. (Name von der Redaktion geändert) sein Amt dazu ausgenutzt haben soll, sich Vergünstigungen erschlichen zu haben. In sechs Fällen soll der 55-jährige seine Verfügungsbefugnisse missbraucht haben, indem er diverse Mobilfunkverträge abgeschlossen hat und die Karten über Jahre hinaus für sich selbst genutzt haben soll. Außerdem soll er der Gemeinde Leopoldshöhe den damit verbundenen vermögenswerten Vorteil der kostenlosen Erstaktivierung der SIM-Karten sowie die Übernahme der monatlichen Grundgebühren vorenthalten haben. Weiterhin wirft die Anklage, vertreten durch Oberstaatsanwalt Michael Kempkes, dem Angeklagten vor, bei einer Gesellschaft für Computerzubehör Sachen bestellt und für sich verwendet zu haben.
?Das Ganze habe sich unter vollkommen anderen Voraussetzungen abgespielt?, so die Erklärung von G. Er habe zwar entsprechende Verhandlungen geführt, wie es seine Amtsgeschäfte vorsehen. Auch habe er die Telefone bei sich im Büro aufbewahrt, sie aber bei Bedarf wie zum Beispiel bei Ausflügen von Kindergärten etc. an die entsprechenden Mitarbeiter der Gemeinde weiter gegeben. Ein Telefon habe es auch selbst benutzt, die anfallenden Gebühren aber aus seiner privaten Tasche bezahlt. Außerdem soll der damalige Bürgermeister Manfred Brügge von all diesen Unternehmungen im Bilde gewesen sein. Auch dafür, dass eine externe Festplatte zu Hause genutzt wurde, hatte G. eine Erklärung: Er hätte sich zwar in das Netz der Gemeinde von zu Hause aus einloggen können. Nur sei die Verbindung des Öfteren abgestürzt und er habe dann die Festplatte benutzt. Die Anklagevertretung zeigte sich leicht verärgert und wunderte sich, von diesen Ausführungen nicht eher gewusst zu haben. Nun soll innerhalb von zwei Wochen ein Fragenkatalog aufgestellt und erneut recherchiert werden. Die fünf geladenen Zeugen, unter ihnen Bürgermeister Gerhard Schemmel und drei Bedienstete der Gemeinde, waren umsonst angereist. Auf ihre Aussage wurde aufgrund der neuen Situation in der ersten Verhandlung verzichtet.
G. ist seit etwa einem Jahr vom Dienst suspendiert, die ihm vorgeworfenen Taten sind zwischen Sommer 1999 und März 2007 geschehen. Nach seiner Aussage erhält er im Moment gekürztes Gehalt in Höhe von 2.400 Euro netto. Parallel zu der Strafsache vor dem Amtsgericht Lemgo läuft ein Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Münster, welches bis zu einer Urteilsverkündung ruht. Der Prozess vor dem Amtsgericht Lemgo wird im neuen Jahr neu aufgerollt. (red)

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eingetragen: 11.12.2007 - 15:33 Uhr