Leopoldshöhe

Abschaffung der Schulbezirke wird erstmals umgesetzt

Nach einer Übergangszeit werden nun erstmals zum Schuljahresbeginn 2008/2009 die Vorgaben des Schulgesetzes NRW umgesetzt und die Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche abgeschafft.
Zum Hintergrund: Bisher war das Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe in zwei Grundschulbezirke ? Nord und Süd ? unterteilt und die Kinder unserer Gemeinde mussten grundsätzlich die Schule besuchen, in deren Bezirk sie wohnten.
Künftig jedoch hat jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Grundschule. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Anmeldezahlen für die betreffende Schule im Rahmen der von dem Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität bewegen. In der Regel soll nämlich an der 4-Zügigkeit der beiden Grundschulen festgehalten werden. Dies hatte der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe im Juni dieses Jahres ? auf Empfehlung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ? beschlossen. Berücksichtigt wurde hier, dass beide Leopoldshöher Grundschulen räumlich für eine 4-Zügigkeit ausgelegt sind und die Schüler- und Geburtenzahlen nicht erwarten lassen, dass diese Größe der Schulen über mehrere Jahre verfehlt werden wird.
Kürzlich wurde den Eltern und Erziehungsberechtigten der demnächst schulpflichtigen Kinder seitens der Gemeinde Leopoldshöhe mitgeteilt, welches die nächstgelegene Grundschule für ihr Kind ist.
Unabhängig davon steht es jetzt jedoch den Eltern/Erziehungsberechtigten frei, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden. Über die Aufnahme entscheidet die jeweilige Schulleitung. Falls Fahrkosten anfallen, werden diese vom Schulträger allerdings nur für den Weg zur wohnortnächsten Schule übernommen. (red)

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eingetragen: 28.09.2007 - 13:28 Uhr