Leopoldshöhe

Bewohner werden anteilig zur Kasse gebeten
Informationsveranstaltung zur Sanierung des Ortskerns

Leopoldshöhe. Die Ortskernsanierung in Leopoldshöhe war das Thema einer Informationsveranstaltung in der Aula der Grundschule Nord, zu der neben den Verantwortlichen zahlreiche Anlieger und interessierte Bürger erschienen waren. ?Jeder soll eine ungefähre Orientierung haben, auf welchen Geldbetrag er sich einzurichten hat?, so Bürgermeister Schemmel gegenüber der Versammlung. Als an einigen Rechenbeispielen die Kosten aufgezeigt wurde, waren erste Unmutsäußerungen zu hören. Noch mehr Missstimmung kam auf, als die Anlieger erfuhren, dass die erste Abschlagssumme in Höhe von 80 Prozent des zu zahlenden Betrages bereits Ende dieses Jahres in Rechnung gestellt werden soll. Damit waren einige Mitbürger nicht einverstanden, sie wollen beim Verwaltungsgericht Minden eine Rechtsauskunft einholen.
Die Sanierung wird in drei Abschnitten in Angriff genommen: Herforder Straße (Dauer 7 Monate), Hauptstraße - Schötmarsche und Krentruper Straße (6 Monate) sowie Markt- und Kirchplatz (4 Monate). Mit dem Hinweis, dass die Beträge durchaus anders ausfallen könnten, stellte die Verwaltung Rechenmodelle vor. Demnach zahlen Anlieger der Herforder 5,50, der Haupt-und Schötmarschen Straße 3 sowie die Bewohner der Krentruper Straße 1 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Fläche. Wobei laut Schemmel die Bürger informiert werden sollen, wenn der Preis mehr als einen Euro steigt als vorgesehen.
Auch steht das Angebot des Gemeindeoberhauptes, jedem Betroffenen im Einzelfall Auskunft zu erteilen. Rechtliche Grundlagen sind bei den Abgaben das Kommunalabgabengesetz, wonach die Straßen nach dem Umbau als Haupterschließungsstraßen da stehen. Das hat zur Folge, dass die Anwohner an Fahrbahn, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung zu 30 sowie an Parkstreifen und Gehweg mit 45 Prozent zur Kasse gebeten werden. Die Gemeinde zahlt die restliche Summe, kann aber ihren Beitrag über Förderungsmittel des Landes refinanzieren. Betroffen sind Grundstücke, die unmittelbar an die Anlage grenzen, die über einen Stichweg erschlossen sind (sofern dieser keine eigene Anlage darstellt) oder so genannte Hinterliegergrundstücke. Ausgangspunkt der Beitragssatzung ist die tatsächliche Größe des Grundstücks in qm. Folgende Faktoren beeinflussen die zu berechnende Größe:
--Grundstück ist mehr als eingeschossig bebaut oder bebaubar (Faktor 1,25, zweigeschossig 1,25, bei dreigeschossig 1,50 und bei viergeschossig 1,75).
--Grundstück ist nicht bebaubar, im Einzelfall Faktor 0,5.
-- Grundstück liegt außerhalb eines Bebauungsplanes: Die Fläche wird nur bis zu einer Tiefe von 50 Metern oder gegebenenfalls bis hinter die bauliche Nutzung berücksichtigt.
--Art-Zuschlag: Bei gewerblicher Nutzung wird der Faktor um 30 Prozent erhöht.
Ein Beispiel: das Grundstück liegt im Bebauungsplan und darf nur eingeschossig bebaut werden. Bei einer Fläche von 500 Quadratmetern und einem sich ergebenen Faktor von 1,0 ergibt sich eine anzurechnende Fläche von 500 Quadratmetern, daraus ergibt sich eine Beteiligung von 500x5,50 Euro=2.750 ?. Wird dasselbe Grundstück jedoch gewerblich benutzt und darf dreigeschossig bebaut werden, ergibt sich folgende Rechnung: 500 qm x (Faktor 1,5 30 Prozent) = 500 qm x 1,95= 975 qm anzurechnende Fläche mal 5,50 (vorläufig festgelegter Preis) ?= 5.362,50 ? zu zahlende Kostenbeteiligung.
Bis Ende 2008, Anfang 2009 soll die Sanierung abgeschlossen sein. Zahlreiche Fragen wie ?Ist die Sanierung wirklich notwendig??, ?Sind die Missstände wirklich so gravierend?? oder der Vorwurf an die Gemeinde, seit Jahren ?Reparaturen nicht durchgeführt beziehungsweise abgewartet zu haben, bis die Bürger zur Kasse gebeten werden?, wurden nur teilweise oder zur Unzufriedenheit der Betroffenen beantwortet. ?Wir sehen es als Chance, dass unser neues Zentrum zusammen wächst und potentielle Käufer in den Ortskern kommen?, sagte Schemmel weiter. Eines konnte der Beobachter feststellen: Widerstandslos wird die Ortskernsanierung in Leopoldshöhe nicht über die Bühne gehen - einige Anwohner nehmen das Recht in Anspruch, die Angelegenheit von höherer Instanz überprüfen zu lassen. Auch wenn seitens der Verwaltung entgegnet wurde, dass seinerzeit die Bürgervertretung (der Leopoldshöher Rat, d. Red.) die Ortskernsanierung einstimmig beschlossen hatte. Über eventuelle Zuzahlungen seitens der Anlieger habe bei Beschluss im Jahr 2003 niemand Einwand erhoben.

Abbildungen Quelle: Arbeitsgemeinschaft Irene Lohaus, Peter Carl, Landschaftsarchitektur Schnüll, Haller und Partner (red)



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eingetragen: 22.01.2007 - 16:22 Uhr