Leopoldshöhe

Bericht der Gleichstellungsbeauftragten im Ausschuss für Jugend, Soziales und Gleichstellung

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gleichstellung am 31. Mai 2006 hat die Gleichstellungsbeauftragte Frau Annemarie Schneider den Bericht über ihre Arbeit für das Jahr 2005 vorgestellt.
Ausgehend vom Grundgesetz (?Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.? (Grundgesetz Art. 3, Abs. 2) erläutert Frau Schneider einleitend die Tatsache, dass die gesellschaftliche Realität dem Grundgesetz immer noch hinterher hinkt und dass die Gleichstellung, Gleichberechtigung und die Verwirklichung von Frauenrechten nach wie vor nicht erreicht sind. Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages ist somit auch eine wichtige Aufgabe der Gemeinde.
Weiter führt Frau Schneider aus, dass seit der Novellierung der Kommunalverfassung NRW im Oktober 1994 alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet sind, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Diese hat im Übrigen folgenden gesetzlichen Auftrag wahrzunehmen:
?Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.?(§ 5 Abs. 3 Gemeindeordnung NW).
Das Gesetz stellt damit klar, dass die Gleichstellungsbeauftragte immer dann tätig werden soll, wenn die Geschlechterfrage berührt ist. Diese Formulierung besagt unter anderem auch, dass die Gleichstellungsbeauftragte sowohl verwaltungsintern als auch -extern tätig wird.
Im Folgenden informiert Frau Schneider über ihre Aufgaben, die in der Praxis weit gefächert sind. Neben der Mitwirkung am Stellenbesetzungsverfahren fällt auch die Aufstellung eines Frauenförderplans mit in den Zuständigkeitsbereich einer Gleichstellungsbeauftragten. Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme über die Beschäftigung von Frauen und Männern muss der Frauenförder-plan Maßnahmen festlegen, die dazu geeignet sind, die Chancengleichheit der Geschlechter zu realisieren. Durch die aktive Frauenförderung im eigenen Verantwortungsbereich will die Gemeinde eine Vorbildfunktion für andere gesellschaftliche Bereiche übernehmen.
Daher soll der Frauenförderplan der Gemeinde Leopoldshöhe mit seinen Maßnahmen dazu beitragen, dass
- Frauen in allen Berufen und Funktionsbereichen paritätisch vertreten sind,
- bestehende Nachteile bei Frauen (bei Einstellungen, Beförderungen, beruflicher Wiedereinstieg) abgebaut werden,
- Frauen und Männer die Möglichkeit haben, familiäre Aufgaben zu erledigen, ohne berufliche Nachteile zu erleiden.
Der externe Bereich ihrer Tätigkeiten, so Frau Schneider weiter, umfasst u. a. Veranstaltungen, die Frauen in besonderer Weise ansprechen sollen, z.B. Themen wie Frauen und Alter, Wie aufgeklärt sind junge Frauen und Mädchen, Internet für Einsteigerinnen, Frauen und Gesundheit, Frauenliteraturcafé, Mädchenzukunftstag, Frauen und Rente.
Ein besonderes Aufgabenfeld der Gleichstellungs-beauftragten ist die Beratungsarbeit. Für Frauen in Problemsituationen ist die Gleichstellungsbeauftragte oft die erste Anlaufstelle. Dies gilt auch für Männer, betont Frau Schneider in ihren Ausführungen.
Wenn Leopoldshöher Bürgerinnen und Bürger in die Beratung der Gleichstellungsbeauftragten kommen, erwarten sie in der Regel Informationen, Hilfestellung, klärende Gespräche und tatkräftige Unterstützung.
Insgesamt nehmen immer mehr Leopoldshöher Bürgerinnen ihre Sprechstunden in Anspruch. Annemarie Schneider vermutet, dass das u. a. anderem daran liegen könnte, dass sich die Situation für Frauen auf dem Arbeitsmarkt zusehends verschlechtert.
Immer wieder erfährt sie, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für viele Frauen immer noch ein Drahtseilakt ist: die Kinderbetreuung, der Stundenplan ihrer Schulkinder und die Verantwortung für die Hausarbeit müssen mit der Erwerbsarbeit angestimmt werden können. Das Thema Kinderbetreuung, insbesondere für die unter 3-jährigen, ist ein Thema, das immer wieder angesprochen wird.
Nicht selten wird die Gleichstellungsbeauftragte auch als Arbeitsvermittlerin angesehen. Frauen erhoffen sich, dass die Gleichstellungsbeauftragte ihnen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz behilflich sein könnte.
Ebenso berät die Gleichstellungsbeauftragte Frauen, die sich trennen wollen und ihre zur Zeit un-übersichtliche Lebenssituation klären möchten.
Abschließend stellt Frau Schneider fest, dass das oberste Prinzip der Beratung aber immer die Anonymität und die Vertraulichkeit ist. (red)

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eingetragen: 10.06.2006 - 19:42 Uhr