Überregional

Nicht wieder auf den letzen Drücker!
Steuererklärung 2004 - Ratgeber bietet Hilfe

Die Steuererklärung vom Tisch zu bekommen, ist für viele ein Drama in mehreren Akten. Denn ohne Hilfe eines Profis ist es kaum noch möglich, im Dschungel des Steuerrechts mit seinen ständig neuen Regelungen den Durchblick zu behalten, um alle möglichen finanziellen Vorteile für sich auszuschöpfen. Gerne wird die unbequeme Aufgabe deshalb auf die lange Bank geschoben. Der Vorhang für die jährliche Abrechnung in Sachen Einkommenssteuer fällt allerdings, für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, am 31. Mai des Folgejahres. Und diese Frist sollte nicht verpasst werden, denn das kann Trödler teuer zu stehen kommen, warnt die Verbraucherzentrale NRW:
- Zwangsgeldandrohung, Zwangsgeldfestsetzung, Verspätungszuschlag oder gar die Festlegung der Besteuerungsgrundlagen per Schätzung ? das sind die möglichen Konsequenzen, wenn die Einkommenssteuererklärung für 2004 nicht bis zum 31. Mai 2005 beim zuständigen Finanzamt vorliegt. Länger Zeit hat nur, wer einen Steuerberater beauftragt ? dann gibt?s Aufschub bis zum 30. September. Land- und Forstwirte, die ihre Einkünfte nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, müssen ihre Steuererklärung erst drei Monate nach Schluss des Wirtschaftsjahrs 2004/2005 vorlegen.
- Ist die Abgabefrist verpasst, ist spätestens Eile geboten, wenn das Finanzamt einen Schätzungsbescheid zustellt. Denn ein bekannt gegebener Bescheid bleibt ? auch wenn er fehlerhaft ist ? grundsätzlich so lange wirksam, bis er aufgehoben oder geändert wird. Eine Korrektur ist nur bei Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich.
- Grundsätzlich haben die Finanzbehörden die Möglichkeit, eine Frist zur Abgabe der Steuererklärung zu verlängern. Wer also feststellt, dass er seine Unterlagen nicht pünktlich einreichen kann, sollte auf jeden Fall schon vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen.
Weitere wertvolle Tipps und Informationen rund ums Thema Steuererklärung und praktische Hilfestellung bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2004 bietet der Ratgeber ?Steuern sparen?, den die Verbraucher-zentralen in Zusammenarbeit mit der Redaktion ARD-Ratgeber Geld herausgegeben haben. Übersichtlich und kompakt erklärt der Ratgeber zunächst die wichtigsten Grundzüge der Einkommensbesteuerung. Anhand der amtlichen Formulare führt das Buch anschließend durch die Steuererklärung und vermittelt das Hintergrundwissen, das zum Ausfüllen des Hauptvordrucks und der erforderlichen Anlagen nötig ist.

Den 444-seitigen Ratgeber ?Steuern sparen ? Steuererklärung für 2004? gibt?s zum Abholpreis von 12,80 Euro in der Bielefelder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er ? gegen Rechnung - auch ins Haus.

Bestelladresse:
Verbraucherzentrale NRW, Zentralversand, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf.
Oder telefonisch unter (01 80) 5 00 14 33, Fax: (02 11) 38 09-2 35.
eMail: publikationen@vz-nrw.de, Internet: http://www.vz-nrw.de ()

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eingetragen: 23.01.2005 - 11:59 Uhr